Sobald Ihre Beschwerde/Meldung bei Laboklin eingeht – spätestens jedoch nach 7 Tagen – erhalten Sie von Laboklin dazu eine Eingangsbestätigung.
Jede Beschwerde/Meldung, die uns erreicht, nehmen wir ernst. Die Meldestelle prüft, ob die Beschwerde/Meldung genügend Informationen enthält, um eine weitere Sachaufklärung durchzuführen. Sollte die Meldestelle weitere Informationen benötigen, wird sie soweit möglich mit Ihnen in Kontakt treten.
Sobald die Beschwerde/Meldung geprüft wurde, kann die Meldestelle die Beschwerde/Meldung je nach Prüfergebnis selbst weiter bearbeiten. Sofern eine interne Untersuchung erforderlich ist, sichtet die Meldestelle alle relevanten Dokumente, spricht mit ZeugInnen sowie Betroffenen und analysiert – falls notwendig – elektronische Daten. Die Meldestelle hat zudem die Möglichkeit den Vorgang an einen Fachanwalt oder eine zuständige Behörde zur weiteren Bearbeitung und Sachaufklärung weiterzuleiten und ggf. ganz abzugeben.
Am Ende der Sachaufklärung werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst.
Zu den möglichen Ergebnissen der Sachaufklärung zählen Empfehlungen zu Disziplinarmaßnahmen (wie etwa Kündigung, Abmahnung, Versetzung) oder zu anderen Abhilfemaßnahmen etwa im Risikomanagement oder in anderen internen Prozessen.
Sofern es uns möglich und rechtlich erlaubt ist, werden wir Sie innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren – auch, wenn die Sachaufklärung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollte.